Qualifiziertes Personal, wenn Sie es brauchen.
LED Service stellt Fachkräfte, Monteure und Helfer im Rahmen der gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung bereit - mit unbefristeter Erlaubnis nach AÜG.
Personalservice im Rahmen des AÜG.
LED Service verfügt über die unbefristete Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung gemäß Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG). Die Erlaubnis wurde am 24.10.2021 durch die Agentur für Arbeit Nürnberg erteilt. Eine unbefristete Erlaubnis wird grundsätzlich erst nach mehrjähriger ordnungsgemäßer Tätigkeit im Bereich der Arbeitnehmerüberlassung vergeben – sie dokumentiert die Zuverlässigkeit und die gesetzeskonforme Abwicklung über einen längeren Zeitraum.
Auf dieser Grundlage unterstützen wir Unternehmen flexibel mit qualifiziertem Personal – kurzfristig, planbar und rechtssicher. Die Überlassung erfolgt auf Basis eines schriftlichen Arbeitnehmerüberlassungsvertrags unter Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben (unter anderem Equal Treatment, Überlassungshöchstdauer, Dokumentationspflichten).
Wann wir Sie unterstützen.
Personalbedarf entsteht selten gleichmäßig. Unser Personalservice deckt Spitzen und Ausfälle ab, ohne dass Sie dauerhaft Personalkapazität vorhalten müssen:
- Kurzfristiger Personalbedarf: Bereitstellung qualifizierter Kräfte auf Abruf
- Personalengpässe: Überbrückung unbesetzter Stellen bis zur Nachbesetzung
- Auftragsspitzen: zusätzliche Kapazität bei hoher Auslastung
- Urlaubs- und Krankheitsvertretungen: Aufrechterhaltung des Betriebs bei Ausfällen
- Projekt- und Montageeinsätze: befristete Verstärkung für definierte Vorhaben
- Fachkräftebedarf im Elektro- und Handwerksbereich: gezielte Besetzung anspruchsvoller Positionen

Welches Personal wir bereitstellen.
Durch unsere langjährige Erfahrung an intralogistischen Anlagen stellen wir qualifizierte Fachkräfte, Monteure und Helfer bedarfsgerecht zur Verfügung. Wir prüfen vorab die fachliche Eignung und ordnen das Personal passgenau dem jeweiligen Einsatz zu – vom Helfer für einfache Tätigkeiten bis zur Fachkraft mit einschlägiger Qualifikation im Elektro- und Handwerksbereich. Für Einsätze an Förder- und Lageranlagen profitieren Sie davon, dass unsere Kräfte das Umfeld aus dem laufenden Servicegeschäft kennen.
Ihre Vorteile.
- Schnelle Bereitstellung: kurze Reaktionszeiten bei akutem Bedarf
- Rechtssicherheit: Abwicklung auf Basis der unbefristeten AÜG-Erlaubnis und gesetzeskonformer Verträge
- Hohe Flexibilität: Anpassung der Personalstärke an schwankende Auslastung
- Fachliche Eignung: Vorauswahl und passgenaue Zuordnung statt anonymer Vermittlung
Reicht Ihr Bedarf über die reine Personalüberlassung hinaus – etwa in die Wartung intralogistischer Anlagen oder die Elektrotechnik – greifen wir innerhalb der LED Firmengruppe auf die LED Industrie und die LED Elektro zurück. Sie behalten einen Ansprechpartner.
Häufige Fragen zur Arbeitnehmerüberlassung.
Was bedeutet die unbefristete Erlaubnis nach AÜG?
Die Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung wird zunächst befristet erteilt und jährlich überprüft. Erst nach mehrjähriger ordnungsgemäßer Tätigkeit kann sie unbefristet erteilt werden. LED Service besitzt diese unbefristete Erlaubnis seit dem 24.10.2021 (Agentur für Arbeit Nürnberg). Für Sie als Entleiher bedeutet das eine planbare, dauerhaft abgesicherte Zusammenarbeit.
Welche Qualifikationen haben die überlassenen Mitarbeiter?
Wir stellen Helfer, Monteure und Fachkräfte bereit. Die Auswahl richtet sich nach Ihrem Anforderungsprofil. Im Elektro- und Handwerksbereich achten wir auf einschlägige Qualifikation und Erfahrung. Die fachliche Eignung wird vor dem Einsatz geprüft.
Wie schnell können Sie Personal bereitstellen?
Das hängt vom Anforderungsprofil und der Verfügbarkeit ab. Bei Helfertätigkeiten und Standardprofilen ist eine kurzfristige Bereitstellung in der Regel möglich; bei spezialisierten Fachkräften planen wir gemeinsam einen realistischen Zeitrahmen. Sprechen Sie uns frühzeitig an, dann reagieren wir entsprechend schneller.
Gilt das Prinzip Equal Pay?
Die Arbeitnehmerüberlassung unterliegt den Vorgaben des AÜG, einschließlich der Regelungen zur Gleichstellung (Equal Treatment / Equal Pay) und zur Überlassungshöchstdauer. Die konkrete Ausgestaltung klären wir transparent im Überlassungsvertrag.
