DGUV-V3-Prüfung elektrischer Betriebsmittel.
Gesetzlich vorgeschriebene Sicherheitsprüfungen ortsfester und ortsveränderlicher Betriebsmittel - durch befähigte Personen nach TRBS 1203.
Was die DGUV V3 vorschreibt.
Die DGUV Vorschrift 3 (früher BGV A3) verpflichtet Betreiber, elektrische Anlagen und Betriebsmittel regelmäßig auf ihren ordnungsgemäßen Zustand prüfen zu lassen – durch eine Elektrofachkraft oder eine befähigte Person nach TRBS 1203. Verstöße können den Versicherungsschutz gefährden und werden im Schadensfall regressfähig. Anders formuliert: wenn nach einem Unfall mit elektrischem Betriebsmittel kein gültiges Prüfprotokoll vorliegt, steht der Betreiber persönlich in der Haftung.
Was wir prüfen.
- Ortsfeste Anlagen: Fördertechnik, Lifte, Logimaten, Schaltschränke, Verteilungen
- Ortsveränderliche Geräte: Verlängerungskabel, Akkuschrauber, Werkstattgeräte
- Schutzleiter- und Isolationsmessungen nach VDE 0701-0702 und VDE 0105-100
- Funktionsprüfungen von Sicherheitseinrichtungen (NOT-AUS, Sicherheitslichtgitter)
- Prüfprotokolle und Prüfplaketten mit Prüfdatum und nächstem Prüfintervall
Prüfintervalle und Pflichten.
Prüfintervalle ergeben sich aus DGUV V3 und werden anhand der Fehlerquote-Erfahrung des Betriebs festgelegt. Als Anhaltspunkt: ortsveränderliche Geräte je nach Einsatzbedingungen 6-24 Monate, ortsfeste Anlagen 4 Jahre. Wenn die Fehlerquote der vorangegangenen Prüfung unter 2 Prozent lag, kann das Intervall verlängert werden – das spart Geld bei geringem Risiko. Bei höherer Fehlerquote muss das Intervall verkürzt werden. Wir dokumentieren die Fehlerquote in jedem Prüfbericht, sodass die Intervallanpassung fundiert nachvollziehbar ist.

Wie die Prüfung praktisch abläuft.
Bei ortsveränderlichen Geräten kommt unser Servicetechniker mit dem mobilen Prüfgerät in Ihre Räume und arbeitet eine vorab abgestimmte Geräteliste ab. Pro Gerät dauert die Prüfung wenige Minuten – Sichtprüfung, Schutzleitermessung, Isolationsmessung, Funktionstest. Bestandene Geräte bekommen eine Prüfplakette mit Datum, defekte Geräte werden mit einer roten Plakette aus dem Verkehr gezogen. Bei ortsfesten Anlagen ist mehr Vorbereitung nötig: einzelne Anlagenabschnitte müssen freigeschaltet werden, bevor sie gemessen werden können. Hier stimmen wir uns vorab mit Ihrer Elektrofachkraft ab.
Mängelbewertung und Folgemaßnahmen.
Mängel werden mit Prioritäten dokumentiert: rote Mängel sind sicherheitskritisch und führen zur sofortigen Außerbetriebnahme, gelbe Mängel sind zu beheben, beeinträchtigen aber nicht die unmittelbare Sicherheit, grüne Mängel sind Hinweise für die nächste Wartung. Behebungsempfehlungen geben wir konkret – oft können wir kleinere Mängel im selben Einsatz beheben (loser Schutzleiter, defekte Steckverbindung). Größere Eingriffe übernimmt unsere Störungsbeseitigung in Abstimmung mit dem Betreiber.
Die DGUV-V3-Prüfung an Förderanlagen verzahnen wir mit der Wartung der Förderstrecken. Antriebsseitige Prüfungen erfolgen gemeinsam mit der Antriebswartung. Mängelbehebung übernimmt unsere Störungsbeseitigung. Weitere Informationen zur Vorschrift finden Sie bei der DGUV und im VDE.
Häufige Fragen zur DGUV-V3-Prüfung.
Muss jedes Gerät wirklich geprüft werden, auch wenn es selten genutzt wird?
Grundsätzlich ja. Die DGUV V3 macht keinen Unterschied zwischen viel und wenig genutzten Geräten. Allerdings können selten genutzte Geräte (Wartungsgeräte, Reservelampen) länger im Prüfintervall stehen, weil die Verschleißrate niedriger ist. Wenn ein Gerät dauerhaft nicht mehr verwendet wird, kann es aus dem Prüfumfang gestrichen werden – dann muss es aber auch sichtbar als außer Betrieb markiert sein.
Was passiert, wenn wir die Prüfung verschoben haben und ein Unfall geschieht?
Im Schadensfall prüfen Berufsgenossenschaft und Versicherung das Prüfprotokoll. Liegt keines vor oder ist es überfällig, droht der Verlust des Versicherungsschutzes und persönliche Haftung der Verantwortlichen. Auch bei abgelaufenen Intervallen lohnt es sich, die Prüfung schnellstmöglich nachzuholen – so dokumentieren Sie zumindest, dass Sie aktiv Abhilfe geschaffen haben.
Wer darf DGUV-V3-Prüfungen durchführen?
Die Prüfung muss durch eine Elektrofachkraft oder eine befähigte Person nach TRBS 1203 erfolgen. Beides bringen unsere Servicetechniker mit. Eine fachlich nicht qualifizierte Person darf die Prüfung nicht durchführen – selbst wenn die Messwerte technisch stimmen, wäre das Protokoll rechtlich nicht belastbar.
Können wir nach einer Prüfung selbst Mängel beheben oder muss das ein Fachbetrieb?
Bei einfachen Mängeln (defekter Stecker, gerissenes Kabel an einer Tischleuchte) darf ein elektrotechnisch unterwiesener Mitarbeiter in Ihrem Betrieb das beheben, sofern Sie ihm das schriftlich zugewiesen haben. Bei Mängeln an ortsfesten Anlagen oder in der Verteilung muss eine Elektrofachkraft eingreifen. Im Zweifel klären wir das gemeinsam direkt im Prüfbericht.
Wie lange dauert die Erstprüfung in einem mittelständischen Betrieb?
Ein Betrieb mit 100 ortsveränderlichen Geräten und einer Hauptverteilung lässt sich meist in einem Tag prüfen – mit einem Techniker für die Geräte und einem zweiten für die ortsfeste Anlage. Bei größeren Betrieben planen wir mehrere Tage und teilen die Prüfung nach Abteilungen ein, um den laufenden Betrieb nicht zu beeinträchtigen.
